Letzte Reise in die geliebte Heimat

Überführungen auf dem Land- oder Luftweg

Beim Tod eines/r ausländischen Staatsangehörigen stellt sich eine entscheidende Frage:

Soll die verstorbene Person hier in der Schweiz bestattet werden? Oder soll die Beisetzung in der geliebten Heimat stattfinden?

Besteht der Wunsch nach einer Erdbestattung im Ausland, müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden: internationaler Sarg, Verschliessen des Sarges und Dokumente gemäss internationalen Vorschriften (Leichenpass), Überführung im Bestattungsfahrzeug oder im Flugzeug, evtl. Einbalsamierung des Leichnams.

BOSSARDT BESTATTUNGEN AG verfügt über grosse Erfahrung im Bereich der Auslandüberführungen. Wir beraten die Angehörigen sorgfältig und bieten umfassende Unterstützung:

  • Auswahl von speziellen Internationalen Särgen (mit Zinkeinlage gemäss internationaler Norm)
  • Erledigung der Formalitäten auf den Amtsstellen
  • Organisation und Durchführung des Transportes im Bestattungsfahrzeug
  • Organisation und Durchführung des Transportes im Flugzeug
  • auf Wunsch auch Einbalsamierung des Leichnams (Dauer ca. 2 Arbeitstage)

Bitte beachten Sie die besonderen Geschäftsbedingungen:

  • Für die Vorbereitung einer Auslandüberführung benötigen wir in der Regel ein bis zwei Arbeitstage.
  • Aufträge für eine Auslandüberführung können wir nur gegen Vorauszahlung annehmen.

Über die Kosten einer Auslandüberführung geben wir detailliert Auskunft im persönlichen Gespräch.

Bei einer Urnenbeisetzung im Ausland besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen nach der Kremation (Einäscherung) in der Schweiz die Urne mit der Asche an den Beisetzungsort überführen. Das Krematorium Nordheim in Zürich stellt die nötigen Ausland-Dokumente für den Transport der versiegelten Urne aus.