Checkliste
Was tun bei einem Todesfall?
Hier haben wir für Sie die ersten Schritte zusammengestellt, die bei einem Todesfall von den Angehörigen gegangen werden müssen.
Wichtige Tefefonnummern:
Polizei-Notruf: 117
Feuerwehr-Notruf: 118
Sanitäts-Notruf: 144
REGA: 1414
Bossardt Bestattungen:
+41 44 710 99 70
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Weitere hilfreiche Checklisten/Broschüren zum Downloaden:
Was ist zu tun bei...
einem Todesfall in der eigenen Wohnung:
- den Arzt benachrichtigen, (Hausarzt bzw. behandelnden Arzt)
- wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den Notfallarzt oder den Rettungsdienst (Notruf 144) benachrichtigen
- der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus
einem Todesfall im Spital oder in einer Institution (Pflegeheim, Wohnheim):
- das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen
- evtl. schickt das Spital bzw. die Institution die Todesbescheinigung direkt ans zuständige Bestattungs-/ Zivilstandsamt
- andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben
einem Todesfall infolge Unfall (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall), Suizid oder Gewaltdelikt:
- die Polizei (Notruf 117) muss benachrichtigt werden, diese leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls Staatsanwalt und Amtsarzt auf
Meldung bei der zuständigen Stelle in der Wohngemeinde der verstorbenen Person
Innert zwei Tagen muss der Todesfall beim Bestattungsamt/Zivilstandsamt am Wohnort (dort wo die Schriften hinterlegt sind) der verstorbenen Person gemeldet werden.
Die zuständigen Stellen in der jeweiligen Gemeinde finden Sie hier: Vertragsgemeinden
Mitzubringen sind:
- die ärztliche Todesbescheinigung (sofern nicht direkt an die Gemeinde gesandt)
- Schriftenempfangsschein (wenn vorhanden)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
zusätzlich für verstorbene, ausländische Staatsangehörige:
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Zivilstandspapiere (Eheschein, Geburtsschein)
Folgende Fragen werden auf dem Bestattungsamt der Gemeinde geklärt:
- Hat der Verstorbene einen Bestattungswunsch (ev. auf der Gemeinde) hinterlegt
- Bestattungsart: Erdbestattung oder Kremation (Einäscherung)
- Auswahl des Sarges
- Auswahl einer speziellen Urne (sofern nicht die Standardurne vom Krematorium gewählt wird)
- Grabkreuz, sofern eines für die gewählte Grabstätte erlaubt ist
- Überführung (Transport vom Sterbeort zum Friedhof in die Aufbahrungsräume oder zum Krematorium)
- Termin der Einäscherung Beisetzung und der Abdankung (in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt)
- Art der Grabstätte (Gemeinschaftsgrab (nur für Urnen), Urnen-Reihengrab, Urnennische, Erdbestattungsgrab, Familiengrab, kein Grab auf dem Friedhof - die Urne wird später oder privat beigesetzt, oder die Asche wird verstreut
- Kontaktadresse (Erbenvertreter)
Gespräch auf dem Pfarramt
- einen Termin vereinbaren, um mit dem zuständigen Pfarrer über die Gestaltung und Inhalt der
- Trauerfeier zu sprechen
- die Pfarrämter in Ihrer Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage: Unsere Vertragsgemeinden
- wenn nichts anderes gewünscht, sollten zu diesem Gespräch erste, vorläufige Angaben für einen
- Lebenslauf mitgebracht werden
Todesfall an einem Feiertag oder am Wochenende zu Hause
- Ein frühzeitiger Anruf beim Bestattungsunternehmen ist sinnvoll. Sie können direkt mit ihm den Zeitpunkt für die Überführung bzw. für das Einkleiden, Abholen der verstorbenen Person, vereinbaren. Auch für weiteren Rat und Unterstützung steht er gerne zur Verfügung
- Wünschen Sie eine Aufbahrung zu Hause? Setzen Sie sich direkt mit dem Bestattungsunternehmen in Verbindung
- Die weiteren Schritte wie oben beschrieben, können Sie am nächsten Arbeitstag auf dem Bestattungsamt erledigen
Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg
- gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird der Verstorbene vom Bestatter am Sterbeort abgeholt
- dieser Termin kann schon sehr bald oder erst mehrere Tage nach dem Tod angesetzt werden
- der Bestatter bereitet den Verstorbenen für die letzte Reise vor, sofern nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie gemacht
- beim Ankleiden des Verstorbenen können die Angehörigen dabei sein und mithelfen
- wenn der Verstorbene in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied zu nehmen
- im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume der Gemeinde oder direkt ins Krematorium gebracht
Regelung der Erbschaft:
Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten.
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).
Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden.